Die Bezahlung unserer Leistung erfolgt in aller Regel zeitabhängig nach Aufwand, aber - wenn möglich - auch durch Festlegung eines individuellen monatlichen Pauschalbetrages oder durch im Voraus vereinbarte Pauschalbeträge. Das ist transparent und für beide Seiten planbar.
Die erste Kontaktaufnahme mit SE LAW ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.
Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.
Auf Wunsch beginnen wir das Mandat mit einer Erstberatung. Dazu zählt die grobe Klärung des Sachverhalts, die erste Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen sowie strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.
Für diese Erstberatung können wir Ihnen in den meisten Fällen vorab einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab.
Wir rechnen unsere Beratungstätigkeit in aller Regel auf Basis eines Stundensatzes ab. Den Aufwand erfassen wir dabei in Einheiten von 6 Minuten. Die Abrechnung unseres Aufwandes erfolgt in aller Regel monatlich.
Die Vereinbarung von pauschalen Festpreises setzt stets voraus, dass der Aufwand für uns im Vorfeld bestimmbar ist. Das kann sowohl bei Gestaltungen (zum Beispiel Erstellung eines Vertragsentwurfs, eines Gesellschafterbeschlusses etc.) oder bei abgrenzbaren Teiltätigkeiten (z.B. Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens) möglich sein. So gut wie immer wird hier allerdings – alternativ zum Festpreis – zumindest die Schätzung des Aufwands für ein Zeithonorar möglich sein.
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